Panorama
Donnerstag, 4. Februar 2010
Arge muss nach Selbstmordversuch Möbel zahlen
Düsseldorf. Pech für die Arge: Ein Hartz-IV-Empfänger, der vor einem Selbstmordversuch seine gesamte Wohnungseinrichtung auf dem Sperrmüll entsorgt hat, hat nun Anspruch auf einen Zuschuss für neue Möbel. Das Jobcenter ist zu der Zahlung dieser Sozialleistung verpflichtet, entschied ein Düsseldorfer Gericht am Donnerstag.
Ein Ausschluss des Anspruchs auf Erstausstattung komme nur dann in Betracht, wenn ein Betroffener ohne wichtigen Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt habe, so der Richter. Vorliegend habe jedoch ein wichtiger Grund bestanden: Der Kläger habe sein Leben beenden wollen. Mit der Entsorgung seiner Wohnungseinrichtung habe er nicht seine eigene Hilfebedürftigkeit herbeiführen, sondern lediglich seinem potenziellen Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen, hieß es in dem Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (apn)
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Ein Ausschluss des Anspruchs auf Erstausstattung komme nur dann in Betracht, wenn ein Betroffener ohne wichtigen Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt habe, so der Richter. Vorliegend habe jedoch ein wichtiger Grund bestanden: Der Kläger habe sein Leben beenden wollen. Mit der Entsorgung seiner Wohnungseinrichtung habe er nicht seine eigene Hilfebedürftigkeit herbeiführen, sondern lediglich seinem potenziellen Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen, hieß es in dem Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (apn)
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